Verwaltungskostenstellen

Verwaltungskostenstellen
Verwaltungsstellen. 1. Begriff: Organisatorische Einheiten innerhalb von Produktions- bzw. Handelsbetrieben.
- 2. Zweck: a) Abgrenzung von  Zuständigkeiten; b) Sammlung aller durch die Verwaltung des Unternehmens entstehenden  Verwaltungskosten.
- 3. Gliederung: Hauptverwaltung, Betriebsverwaltung, Lagerverwaltung; kann zweckmäßig sein, je nach Größe und Umfang des Betriebs.
- Vgl. auch  Kostenstelle.

Lexikon der Economics. 2013.

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