- Verwaltungskostenstellen
- Verwaltungsstellen. 1. Begriff: Organisatorische Einheiten innerhalb von Produktions- bzw. Handelsbetrieben.- 2. Zweck: a) Abgrenzung von ⇡ Zuständigkeiten; b) Sammlung aller durch die Verwaltung des Unternehmens entstehenden ⇡ Verwaltungskosten.- 3. Gliederung: Hauptverwaltung, Betriebsverwaltung, Lagerverwaltung; kann zweckmäßig sein, je nach Größe und Umfang des Betriebs.- Vgl. auch ⇡ Kostenstelle.
Lexikon der Economics. 2013.